Der zweite Weihnachtstag am 26. Dezember ist bundesweit gesetzlicher Feiertag und verlängert den Weihnachtsblock. Praktisch ist er häufig Besuchs-, Familien- und Rückreisetag.
Viele Familien nutzen den Tag für weitere Besuche, ruhigere Treffen oder die erste Rückreiseetappe.
Bundesweiter gesetzlicher Feiertag am 26. Dezember. Damit ist die rechtliche Ausgangslage klar; praktisch zählen trotzdem Wochentag, Nachbartage, Schultermine und lokale Öffnungszeiten.
Prüfe den 26. Dezember zusammen mit erstem Weihnachtstag, Wochenende, Schulferien und Rückreise. Die Wirkung entsteht aus dem ganzen Block, nicht nur aus dem Datum. Diese Prüfung gehört vor Reisebuchung, Meetingplanung oder feste Schulabsprachen.