Bundesweiter gesetzlicher Feiertag am 26. Dezember. Der zweite Weihnachtstag fällt 2026 auf Samstag, 26. Dezember 2026. Er folgt direkt auf den ersten Weihnachtstag und verlängert die Weihnachtszeit.
Fällt der 26. Dezember auf einen Samstag, gibt es keinen Ersatzmontag. Der Montag danach ist nur mit Urlaub, Zeitausgleich oder einer eigenen Betriebsregel frei.
