Weihnachtliche Festtafel am ersten Weihnachtstag in Deutschland

Erster Weihnachtstag

Gesetzlicher FeiertagBundesweitFreitag

Der erste Weihnachtstag ist am 25. Dezember 2026 bundesweit gesetzlich frei. Heiligabend, zweiter Weihnachtstag, Besuche und Winterreise bleiben trotzdem getrennte Termine.

Autor
Redaktion Brückentage-Planer.de
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Datenbasis
offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Erster Weihnachtstag 2026

25. Dezember bundesweit frei

Der erste Weihnachtstag ist ein eigener gesetzlicher Feiertag; die angrenzenden Termine werden separat geprüft.

Bundesweiter gesetzlicher Feiertag am 25. Dezember. Der erste Weihnachtstag fällt 2026 auf Freitag, 25. Dezember 2026 und gilt in allen 16 Bundesländern. Für eine übliche Montag-bis-Freitag-Woche ist dieser Tag arbeitsfrei; abweichende Dienste folgen dem konkreten Plan.

Heiligabend ist kein Feiertag, der 26. Dezember dagegen schon. Urlaub, Dienst, Ferien und Besuche sollten deshalb für alle drei Daten getrennt eingetragen werden.

Datum
Der erste Weihnachtstag liegt immer am 25. Dezember.
Geltung
Alle 16 Bundesländer
Der gesetzliche Feiertag gilt bundesweit.
Davor
24. Dezember
Heiligabend ist kein gesetzlicher Feiertag.
Danach
26. Dezember
Der zweite Weihnachtstag ist ein eigener bundesweiter Feiertag.
24. bis 26. Dezember

Besuche im Weihnachtsblock verteilen

Gesetzliche Feiertage, persönliche Termine und Reisezeiten werden nicht in einen einzigen freien Block gerechnet.

Familienabend am ersten Weihnachtstag
Besuchszeit, Essen und Übernachtung werden für den 25. Dezember konkret vereinbart.

Der 25. Dezember eignet sich für einen Hauptbesuch oder einen ruhigen Familientag. Weitere Haushalte, Gottesdienst und Rückfahrt erhalten eigene Zeitfenster, damit Wege und Mahlzeiten nicht kollidieren.

Der zweite Weihnachtstag schafft einen weiteren gesetzlichen freien Tag. Urlaub zwischen den Jahren beginnt jedoch erst mit bestätigten Arbeitstagen nach dem Feiertagsblock.

Annahme: Arbeitswoche Montag bis Freitag.

Feiertagsalltag

Dienst, Ferien und Öffnungen konkret prüfen

Bundesweite Geltung ersetzt weder Dienstplan noch Ferienkalender oder Anbieterangabe.

Arbeit und Dienst

Plan bestätigen

Feiertagsarbeit, Zuschläge und Ersatzruhe richten sich nach Gesetz, Tarif, Vertrag und dem tatsächlichen Dienstplan.

Ferien und Betreuung

Kalender trennen

Weihnachtsferien und Betreuung folgen dem veröffentlichten Kalender des Schulorts; der Feiertag allein bestimmt nicht den gesamten freien Block.

Essen und Besuche

Früh abstimmen

Mahlzeiten, Besuche und Übernachtungen brauchen konkrete Uhrzeiten und bestätigte Reservierungen.

Winterreise

Verbindung prüfen

Bahn, Bus, Hotel und Rückfahrt folgen den veröffentlichten Feiertagsangeboten des gewählten Anbieters.

Christfest

Weihnachtstag zwischen Gottesdienst und Familie

Der kirchliche Hintergrund erklärt den Feiertag; den persönlichen Ablauf bestimmt jede Familie selbst.

Der 25. Dezember steht im christlichen Kalender für die Geburt Jesu und folgt auf Heiligabend. Gottesdienste, gemeinsames Essen und ruhige Familienzeit prägen den Tag in unterschiedlichen Formen.

Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste und gastronomische Angebote haben eigene Orte und Zeiten. Diese Angaben sollten direkt beim jeweiligen Anbieter geprüft werden.

Quellen & Weiterführendes

  1. Arbeitszeitgesetz § 9 : Bundesrechtlicher Rahmen für Sonn- und Feiertagsarbeit, Ausnahmen und Dienstplanung.
  2. Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 : Entgeltregel nach geklärtem Feiertagsstatus.
  3. KMK - Ferienkalender : Schulferien-Downloads für den Kalendervergleich.
  4. EKD - Weihnachten : Kirchlicher und praktischer Kontext zu Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen.
  5. Heiliger Abend (24. Dezember) : Der Planungstag vor den beiden gesetzlichen Weihnachtstagen.
  6. Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember) : Der zweite gesetzliche Weihnachtstag für Besuch und Rückreise.
  7. Silvester (31. Dezember) : Der Abend vor Neujahr mit Öffnungszeiten und Heimwegplanung.