Bundesweiter gesetzlicher Feiertag am 3. Oktober. 2026 fällt der 3. Oktober auf Samstag. Für eine übliche Montag-bis-Freitag-Woche entsteht kein zusätzlicher freier Werktag: kein Ersatzmontag.
Für Freitag, den 2. Oktober, oder Montag, den 5. Oktober, ist genehmigter Urlaub nötig. Einheitsfeiern, Verkehr und Herbstferien werden separat vor Ort geprüft.