Der 31. Oktober 2017 war ein einmaliger Sonderfall: Zum Reformationsjubiläum wurde der Tag bundesweit als Feiertag behandelt. Vorher und nachher gelten andere Regeln.
Die aktuelle Seite erklärt den regulären Status seit der Ausweitung ab 2018.
Historische Einordnung des Reformationstags 2017 als bundesweiter Sonderfeiertag, mit Link zur aktuellen Reformationstag-Seite.
Nur am 31. Oktober 2017 war der Reformationstag bundesweit als einmaliger Sonderfeiertag relevant.
Diese Quelle gilt nur für diesen einen Kalendertag.
2017 war der Reformationstag ausnahmsweise bundesweit relevant.
Aktuelle Jahre folgen wieder der regionalen Feiertagsregel.
Die frühere Rechtslage, die heutige Einordnung und die praktische Wirkung im Vergleich.
Das Reformationsjubiläum 2017 war ein Sonderfall. Deshalb ist 2017 nicht mit den Jahren bis 2016 und auch nicht mit der heutigen Regel identisch.
Wer den Reformationstag 2017 nachliest, braucht die bundesweite Einordnung. Die aktuelle regionale Seite wäre für dieses Jahr missverständlich.
Für Kalender, Abwesenheiten und Öffnungszeiten war 2017 bundesweit anders zu behandeln als normale Reformationstag-Jahre.
Ab 2018 gilt die heutige erweiterte regionale Regel. Spätere Jahre sollten deshalb mit der aktuellen Seite gelesen werden.
Was Nutzer aus alten Kalenderjahren richtig ableiten sollten.
Ältere Jahre führen auf die historische Ost-Länder-Seite.
Nur dieses Datum nutzt die vorliegende Quelle.
Die aktuelle Seite übernimmt.
Aktuelle Regeln, Planung und angrenzende Termine.
Der 31. Oktober 2017 war ein einmaliger Sonderfall: Zum Reformationsjubiläum wurde der Tag bundesweit als Feiertag behandelt. Vorher und nachher gelten andere Regeln.
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Kurze Antworten zur historischen Einordnung.
Ja, 2017 war der 31. Oktober als Sonderfall bundesweit relevant.
Nein. Ab 2018 gilt die aktuelle regionale Reformationstag-Seite.
Weil 2017 bundesweit anders eingeordnet war als die Jahre 1990 bis 2016.
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