Bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Ostermontag fällt 2026 auf Montag, 6. April 2026 und gilt in allen 16 Bundesländern. Er ist ein eigenständiger Feiertag nach Ostersonntag, nicht nur der Ausklang des Wochenendes.
Der Dienstag danach ist kein gesetzlicher Feiertag. Urlaub, Zeitausgleich, Schulferien und Betreuung werden dafür getrennt bestätigt.
